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Ich bin Lehrling

Beihilfen für Lehrlinge

Familienbeihilfe

Unabhängig vom Einkommen, wird Eltern für JEDES Kind Familienbeihilfe gewährt!

Die Familienbeihilfe beträgt seit 1.1.2016 für Kinder ab 10 Jahren 138,80 Euro und für Jugendliche ab 19 Jahren 162,00 Euro und wird monatlich ausbezahlt. Bei mehreren Kindern gibt es eine Geschwisterstaffelung.

Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen (z.B. Ableistung des Zivildienstes) kann dies bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden.

  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Dies ist der Fall, wenn das Kind beispielsweise
  • eine Berufsausbildung (auch Studium) absolviert,
  • an einer Fortbildung in einem erlernten Beruf in einer Fachschule teilnimmt und die Ausübung des Berufs nicht möglich ist,
  • voraussichtlich aufgrund einer Behinderung dauerhaft außerstande ist, selbst für den eigenen Unterhalt aufzukommen,
  • sich zwischen der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung einer Berufsausbildung befindet (die Berufsausbildung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden) oder
  • für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung.

Bezugsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen, die im Inland einen Wohnsitz haben, sowie ausländische Staatsbürger:innen mit gültiger Aufenthaltsberechtigung oder positivem Asylbescheid.

Volljährige, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können beim Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Girokonto erfolgt.

Die Familienbeihilfe kann jederzeit beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Rückwirkend wird sie jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Fahrtenbeihilfe und Lehrlingsfreifahrt

Fahrtkosten? Beantrage die Lehrlingsfreifahrt oder Fahrtenbeihilfe zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Wenn für den Lehrling keine kostenlose Beförderung zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte möglich ist, kann eine Fahrtenhilfe beantragt werden. Der Arbeitsweg muss mindestens zwei Kilometer betragen und mindestens dreimal pro Woche zurückgelegt werden. Die Mindestentfernung gilt nicht für behinderte Lehrlinge.

Die Beihilfe beträgt:

  • 5,1 Euro pro Monat bei einem Weg bis zehn Kilometer oder innerhalb des Ortsgebietes
  • 7,3 Euro pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als zehn Kilometer

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge kann auch dann beantragt werden, wenn zum Zweck der Ausbildung eine Zweitunterkunft besucht werden muss. Weitere Informationen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Das Antragsformular Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge kann auch online als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Lehrlingsfreifahrt

Lehrlinge unter 24 Jahren, die Familienbeihilfe beziehen, können für die Dauer der Lehrzeit die Lehrlingsfreifahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte nutzen.

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit der Bestätigung des Dienstgebers über das Lehrverhältnis ist beim Verkehrsunternehmen einzureichen. Für die Freifahrt ist als Selbstbehalt ein Betrag von 19,6 Euro jährlich zu bezahlen.

Neben Lehrlingen sind auch Jugendliche mit einem Dienst- bzw. Ausbildungsvertrag als zahnärztliche Ordinationshilfen/Zahnarzt­assistent:innen oder als Praktikant:innen bei Wirtschaftstreuhändern, Steuer­beratern, Buch- oder Wirtschaftsprüfern für die Lehrlingsfreifahrt berechtigt. Dazu erforderlich sind ein umrissenes Berufsbild, eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, berufsbegleitender Unterricht, der die grundlegenden theoretischen Kenntnisse des zu erlernenden Berufes vermittelt (vergleichbar mit einer Berufsschule) und eine Abschlussprüfung.

Begabtenförderung

Bist du besonders talentiert? Dann hast du die Möglichkeit auf coole Auslandspraktika innerhalb Europas.

Die Begabtenförderung ist ein Förderprogramm für Auslandspraktika von begabten Lehrlingen. 

Folgende Punkte werden gefördert:

  • Ein facheinschlägiges Praktikum in Kleingruppen in einem Betrieb im europäischen Ausland für vier Wochen
  • Die individuelle sprachliche, pädagogische und kulturelle Vorbereitung der Teilnehmer:innen und Unternehmen
  • Ein begleitender Sprachkurs
  • Die Unterkunft in Gastfamilien, Appartments oder Schüler:innen-/Student:innenheimen
  • Reise & Versicherung

Es dürfen Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis und Lehrabsolvent:innen bis maximal ein Jahr nach abgelegter Lehrabschlussprüfung daran teilnehmen.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Notendurchschnitt von max. 2,0 im letzten Berufsschulzeugnis (Lehrlinge) oder eine Auszeichnung im Lehrabschlussprüfungszeugnis (Lehrabsolvent:innen).

Außerdem sind folgende Kriterien wichtig:

  • Platzierung unter den ersten 3 bei einem Wettbewerb (z.B. Fremdsprachen-Wettbewerb, World-/EuroSkills, Berufswettbewerb, sonstiger Lehrlingswettbewerb)
  • Teilnahme an oder Absolvierung von spezifischen Aus-, Weiter- oder Fortbildungen während der Berufsausbildung (z.B. Lehre & Matura)
  • individuelle Weiterbildungen (z.B. Sommerkurse, Kurse in fachlich spezialisierten Einrichtungen (z.B. WIFI)
  • nachweisliche Sozialkompetenz (z.B. Übernahme von besonderen Aufgabenbereichen in der Berufsschule/im Betrieb – Lehrlingsprecher:in
  • Auszeichnungen durch den Betrieb und/oder die Berufsschule (z.B. Lehrling des Monats)
  • soziale und ehrenamtliche Tätigkeiten

Der Selbstbehalt beträgt 200 Euro pro Lehrling, nur für Großbritannien und Irland gilt ein höherer Selbstbehalt von 400 Euro.

Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung vor der Tür? Dann nutze die geförderten Vorbereitungskurse und zeig, was du drauf hast!

Diese Lehrlingsförderung betrifft die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfungen, die Förderung beträgt maximal 250 Euro pro Kursteilnahme.

Zur Teilnahme berechtigt sind Lehrlinge in förderbaren Betrieben und Personen, deren Ende der Lehrzeit höchstens zwölf Monate zurückliegt und die zumindest mindestens einen Tag in einem förderbaren Lehrbetrieb gelernt haben.

Welche Kurse werden gefördert?

  • Kurse, die ab 1. September 2013 stattfinden
  • Kurse, die 12 Monate vor Ende der Lehrzeit bzw. maximal 12 Monate nach Lehrzeitende besucht werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

  • Der Lehrling sendet ein korrektes und vollständig ausgefülltes Formular per Post (ausreichend frankiert) oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes.
  • Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) muss innerhalb von 3 Monaten nach Kursende in der Lehrlingsstelle einlangen.

Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching

Jeder hat mal Schwierigkeiten im Betrieb oder privat. Die Coaches von „Lehre statt Leere“ helfen dir kostenlos weiter!

Für Lehrlinge, die Schwierigkeiten haben in der Lehre oder im privaten Umfeld, gibt es eine Anlaufstelle, die in ganz Österreich kostenlose Unterstützung bietet. Diese Hilfe kann auch von Lehrbetrieben in Anspruch genommen werden.

Entfernungshilfe

Höhere Fahrtkosten durch die weite Entfernung zur Ausbildungsstätte? Dann beantrage die Entfernungsbeihilfe des AMS.

Wenn durch den Beginn einer Lehrlingsausbildung eine finanzielle Mehrbelastung durch den Arbeitsweg entsteht, besteht die Möglichkeit, einen teilweisen Kostenersatz beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu beantragen.

Dies gilt für Lehrstellensuchende, die auf einen näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen.

Dieser Kostenersatz kann für regelmäßige Fahrten und die Unterkunft am Arbeitsort beantragt werden.

Insgesamt können Lehrlinge bis zu maximal 264 Euro zurückerstattet bekommen. Grundsätzlich kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder Unterkunftskosten gewährt werden, wobei ein Selbstbehalt von 67 Euro pro Monat zu bezahlen ist.

Die Beihilfe kann bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt werden.

Um diese Beihilfe beantragen zu können, muss zuerst ein Beratungsgespräch bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle geführt werden

Vorstellungsbeihilfe

Wenn du auf Lehrstellensuche bist und zu Vorstellungsterminen gehst – dann gibt es für dich die Vorstellungsbeihilfe.

Das AMS bietet die Möglichkeit, jene Kosten, die Lehrlingen durch überregionale Vorstellungstermine für Fahrten bzw. für Unterkunft und Verpflegung anfallen, teilweise zurückzuerstatten.

Das Arbeitsmarktservice unterstützt dich bei der Arbeitssuche (Lehrstellensuche) durch einen teilweisen Ersatz der Kosten.

Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden Vorstellungskosten für Fahrten mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW sowie für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. 

Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Form von Geld- oder Sachleistungen.

Um diese Beihilfe beantragen zu können, muss zuerst ein Beratungsgespräch bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle geführt werden.

Lehrlingsbeihilfen- und Förderungen in den einzelnen Bundesländern

Jedes Bundesland hat unterschiedliche Förderungen. Hier findest du eine Übersicht der Lehrlingsbeihilfen in deinem Bundesland.

Neben den bereits genannten bundesweiten Förderungen gibt es spezielle Förderungen in den jeweiligen Bundesländern.