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Familienbeihilfe

Unabhängig vom Einkommen wird Eltern für JEDES Kind Familienbeihilfe gewährt!

Die Familienbeihilfe beträgt seit 1.1.2016 für Kinder ab 10 Jahren 138,80 Euro und für Jugendliche ab 19 Jahren 162,00 Euro und wird monatlich ausbezahlt. Bei mehreren Kindern gibt es eine Geschwisterstaffelung.

Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen (z.B. Ableistung des Zivildienstes) kann dies bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden.

  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Dies ist der Fall, wenn das Kind beispielsweise
  • eine Berufsausbildung (auch Studium) absolviert,
  • an einer Fortbildung in einem erlernten Beruf in einer Fachschule teilnimmt und die Ausübung des Berufs nicht möglich ist,
  • voraussichtlich aufgrund einer Behinderung dauerhaft außerstande ist, selbst für den eigenen Unterhalt aufzukommen,
  • sich zwischen der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung einer Berufsausbildung befindet (die Berufsausbildung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden) oder
  • für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung.

Bezugsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen, die im Inland einen Wohnsitz haben sowie ausländische Staatsbürger:innen mit gültiger Aufenthaltsberechtigung oder positivem Asylbescheid.

Volljährige, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können beim Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Girokonto erfolgt.

Die Familienbeihilfe kann jederzeit beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Rückwirkend wird sie jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.