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Ich bin Student:in

Studienbeihilfe

Wer studiert, ist zumeist auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Darum sind in Österreich auch die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für ihre Kinder während des Studiums finanziell aufzukommen. Nicht allen ist das jedoch möglich – dafür gibt es die Studienbeihilfe!

Wenn es den Erziehungsberechtigten oder der:dem Studierenden nicht möglich ist, das Studium zu finanzieren (das bedeutet nicht nur Studiengebühren, sondern natürlich auch alle Nebenkosten), ist es aufgrund des Studienförderungsgesetzes möglich, die Studienbeihilfe zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass einerseits eine soziale Förderungswürdigkeit gegeben ist und andererseits ein Studienerfolg vorliegt.

Beantragen können die Studienbeihilfe alle ordentlichen Studierenden österreichischer Hochschulen (siehe Link zu stipendium.at), die österreichische Staatsbürger:innen sind oder lt. Studienfördergesetz einer:einem solchen gleichgestellt sind (EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen, Drittstaaten, Konventionsflüchtlinge, u.U. auch Staatenlose).

Gekoppelt ist der Erhalt der Studienbeihilfe auch mit Leistungsnachweisen und mehreren sonstigen Bestimmungen, die genau zu beachten sind. Nachlesen kannst du die genauen Informationen, wenn du dem Link zu stipendium.at folgst.

Ist man berechtigt, Studienbeihilfe zu beziehen, hat man unter Umständen auch Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss.

P.S.: Ein Beratungsgespräch bei der Österreichischen HochschülerInnenschaft an deiner Uni/FH lohnt sich auf alle Fälle!

P.P.S.: Nutze den AK-Stipendienrechner!