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Ich bin Schüler:in

Die Schulfahrtbeihilfe

Wenn es keine Möglichkeit gibt, den öffentlichen Verkehr zu nutzen, besteht die Möglichkeit, die Schulfahrtbeihilfe zu beantragen.

Schulfahrtbeihilfe kannst du beantragen, wenn

  • der kürzeste Schulweg in eine Richtung mindestens 2 km lang ist,
  • du auch nur für einen Teil des Schulweges keine unentgeltliche Beförderung oder die Schüler:innenfreifahrt in Anspruch nehmen kannst.
  • du in Österreich Familienbeihilfe oder eine gleichartige ausländische Beihilfe erhältst,
  • eine öffentliche od. private Schule (sofern sie gesetzlich als „Schule” anerkannt ist) besuchst.

Für Schüler:innen mit Behinderung wird die Schulfahrtbeihilfe auch dann gewährt, wenn der Weg weniger als 2 km lang und die Zurücklegung dieses Weges ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Schulfahrtbeihilfe erhältst du für jedes Monat, in dem du die Schule besuchst – der Betrag wird in der Regel für ein Schuljahr nach Ablauf des Unterrichtsjahres ausgezahlt. Sollte das Geld regelmäßig benötigt werden, kann man auch beantragen, dass jeweils für zwei Monate der Betrag ausgezahlt wird.

Die Beantragung muss bis zum 30. Juni des betreffenden Kalenderjahres erfolgen!

Schulfahrtbeihilfe gibt es auch bei Praktika!

Dazu gibt es noch folgende zusätzliche Möglichkeit: Musst du im Zuge deiner Schulausbildung ein Praktikum machen und dafür eine Zweitwohnung beziehen (weil dein Hauptwohnort zu weit weg wäre), dann kann eine Beihilfe für die Strecke zwischen Hauptwohnort und Zweitwohnort beantragt werden: