Einkommen & Beihilfen
Warum etwas herschenken?
Dir gebührt als Lehrling eine monatliche Lehrlingsentschädigung, deren Höhe in der Regel kollektivvertraglich festgelegt ist. Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch bzw. die Höhe allfälliger Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss).
Für dich als Lehrling besteht im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung die Möglichkeit, einen Teil der bereits einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückzubekommen. Die sogenannte Negativsteuer machts möglich.
Details erfährst du bei uns!
Ruf' und einfach an: (01) - 53 444-666 oder:
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