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Lehrlingsentschädigung

Eine Zahlungs-Verpflichtung der/des Lehrberechtigten!

Die Lehrlinsentschädigung gebührt dir als Lehrling ab Beginn des Lehrverhältnisses

Dir als Lehrling gebührt eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe im Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt ist. Der Lehrberechtigte ist zur Zahlung verpflichtet.

Die Lehrlingsentschädigung ist für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule unter Ausschluss der Mittagspause sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung und der in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Teilprüfungen weiterzuzahlen.

Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, dir Lohnzettel auszustellen. Überprüfe diese und bewahre sie sorgfältig auf!

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