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Warum Kollektivverträge (KVs)?

Nur starke Gewerkschaften sichern Kollektivverträge!

Der Konkurrenzkampf der Unternehmen wird verstärkt auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen. Gegen diese Entwicklung sind Einzelne machtlos. Einzelkämpfer haben wenig Chancen faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne und Gehälter durchzusetzen. Daher verhandeln die Gewerkschaften mit den VertreterInnen der Arbeitgeber die Kollektivverträge und sichern somit die Interessen der ArbeitnehmerInnen.

Nur der Kollektivvertrag garantiert faire Löhne und Gehälter!

Was ist im Kollektivvertrag geregelt?

  • Löhne, Gehälter und Lehrlingsentschädigungen
  • die Bezahlung von Überstunden
  • Schutzbestimmungen bei Kündigung
  • Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder
  • Freizeitansprüche (Übersiedlung, Hochzeit...)
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (kein Gesetz!)

Weiters sind durch den Kollektivvertrag Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen geregelt. Es können auch nur über den Kollektivvertrag kürzere Arbeitszeiten oder zusätzliche Urlaubstage festgelegt werden.

Der Kollektivvertrag regelt somit eine große Anzahl von Ansprüchen, die nicht gesetzlich verankert sind bzw. die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen.
In den regelmäßig stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen werden die Reallohnerhöhungen und die sozialen Rahmenbedingungen im Arbeitsumfeld
bindend festgelegt.

Es gibt keine gesetzlichen festgelegten Lohn- und Gehaltserhöhungen. Diese werden in zumeist jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen festgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Kollektivvertrag findest du auf der Website zum KVSystem: www.kvsystem.at

Das KVSystem:
Mit Hilfe des KVSystems stehen dir als Jugend-FunktionärIn alle relevanten Informationen aus den Kollektivverträgen online zur Verfügung. Du kannst auf mehr als 700 KVs zugreifen. Daher kannst du rasch helfen, unterstützen und bist immer richtig informiert.

Das KVSystem nutzen:

Möglicherweise gibt es für dich als Jugend-FunktionärIn mit deiner Gewerkschaft eine Pauschalregelung über die Nutzung des KVSystems.

Wenn ja, dann reicht deine Registrierung auf der ÖGB- bzw. ÖGJ-Site um diese Anwendung über den Link "KVSystem des ÖGB-Verlag" nutzen zu können - das heißt für dich: Bitte logg dich ein!- einfach mit deinem üblichen Usernamen und Passwort.

Wenn nein, dann bietet dir als Jugend-FunktionärIn die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) diesen besonderen Service.

Dafür bitten wir dich, uns über das Formular "Ich möchte das KVSystem nutzen" bekanntzugeben, dass du das KVSystem verwenden möchtest. Wir werden dir dann in Kürze die Nutzung dieser Anwendung ermöglichen.

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