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Quelle: Bild © 43643971/flickr.com

Jugendvertrauensrat

Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als VermittlerIn zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein.


Nur wenn sich die JugendvertrauensrätInnen - meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat - bei Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen einmischen und den Standpunkt der Lehrlinge einbringen, kommt es in vielen Fragen schließlich zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind.

Wenn in einem Betrieb mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so können diese für die Vertretung ihrer besonderen Interessen einen Jugendvertrauensrat wählen. Die Tätigkeitsdauer des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre.

Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse des Jugendvertrauensrates sind:

  • die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen
  • darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der jugendlichen ArbeitnehmerInnen gelten, eingehalten werden
  • Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung eventuell künftig entstehender Mängel zu verlangen
  • an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilzunehmen
  • Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen wesentlich jenen der Betriebsratsmitglieder:
  • Weisungsfreiheit
  • Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz
  • Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode


Wenn in einem Betrieb kein Jugendvertrauensrat besteht, informieren und helfen die Jugendabteilungen der Gewerkschaften bei der Wahl, sowie auch später bei der Tätigkeit des Jugendvertrauensrates.

... zu den Jugendabteilungen der Gewerkschaften
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