Aufgaben und Befugnisse des Jugendvertrauensrates
Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse des Jugendvertrauensrates sind
- die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen
- darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der jugendlichen ArbeitnehmerInnen gelten, eingehalten werden
- Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung eventuell künftig entstehender Mängel zu verlangen
- an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilzunehmen
- Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen wesentlich jenen der Betriebsratsmitglieder:
- Weisungsfreiheit
- Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode
Wenn in einem Betrieb kein Jugendvertrauensrat besteht, informieren und helfen die Jugendabteilungen der Gewerkschaften bei der Wahl sowie auch später bei der Tätigkeit des Jugendvertrauensrates.
