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Deine Rechte

SARA Online

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Wir informieren dich über alle wichtigen Bestimmungen und deine Rechte

Die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) sieht eine ihrer größten Aufgaben darin, die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern und als Anlaufstelle für Probleme zu dienen.

Damit du deine Rechte durchsetzen kannst, informieren wir dich über alle wichtigen Bestimmungen.

Informationen zu deinen spezifischen Rechtsfragen findest du in deinen Website-Bereichen:

  • Job & Beruf - für dich als Lehrling
  • Schule & Uni - für dich als SchülerIn oder StudentIn und
  • Präsenz- & Zivildienst - für dich als Präsenz- oder Zivildiener

Hier haben wir dir die wichtigsten Gesetze aufgelistet, die dich als Jugendlichen generell betreffen:

  • BAG - Berufsausbildungsgesetz
  • ArbVG- Arbeitsverfassungsgesetz
  • BRWO - Betriebsrats-Wahlordnung 1974
  • APSG - Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 (Präsenz- und Zivildienst)
  • KJBG - Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz 1987
  • ASchG - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • BRPrG - Berufsreifeprüfungsgesetz
  • JASG - Jugendausbildungssicherungsgesetz


BAG - Berufsausbildungsgesetz
Für die berufliche Ausbildung im Lehrbetrieb gelten die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG). Das Berufsausbildungsgesetz enthält insbesondere Informationen über den Lehrberechtigten, den Ausbilder, das erstmalige Ausbilden von Lehrlingen, die Pflichten des Lehrberechtigten und des Lehrlings, den Lehrvertrag und die Dauer des Lehrverhältnisses, die Endigung und vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses, die Lehrlingsentschädigung und die Lehrabschlussprüfung.

ArbVG- Arbeitsverfassungsgesetz
Das Bundesgesetz vom 14.12.1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz 1974) regelt die Kollektive Rechtsgestaltung, den Mindestlohntarif, die Festsetzung der Lehrlingsentschädigung, die Betriebsvereinbarung, die Betriebsverfassung, die Betriebsversammlung, den Betriebsrat,... 

BRWO - Betriebsrats-Wahlordnung 1974
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974 über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Betriebsrat, Zentralbetriebsrat, Jugendvertrauensrat und Zentraljugendvertrauensrat sowie die Bestellung und Tätigkeit von Wahlkommissionen und Wahlzeugen (Betriebsratswahlordnung 1974 - BRWO 1974).

APSG - Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 (Präsenz- und Zivildienst)
Dieses Bundesgesetz regelt die Sicherung des Arbeitsplatzes für zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst einberufene oder zum Zivildienst zugewiesene Arbeitnehmer (Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 - APSG, BGBl. Nr. 683).

KJBG - Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz 1987
Das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (KJBG) regelt die Arbeitnehmerschutzbestimmungen für Jugendliche, wie etwa die Arbeitszeit, Beschäftigungsverbote und -beschränkungen.

ASchG - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Unter dem Begriff "ArbeitnehmerInnenschutz" wird ganz allgemein das Ziel verstanden, den Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. 
Arbeitnehmerschutz besteht aus einer Gesamtheit von Maßnahmen, nämlich technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische.
Verantwortlich für Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten garantieren, ist immer der Arbeitgeber. Er hat auch die notwendigen Kosten für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu tragen.

BRPrG - Berufsreifeprüfungsgesetz
Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer die Möglichkeiten Bildungsabschlüsse nachzuholen. Sie schafft die generelle Möglichkeit des direkten Zugangs zu weiterführenden Bildungseinrichtungen für ArbeitnehmerInnen mit facheinschlägiger Ausbildung ohne höherem Bildungsabschluss.

Das BRPrG informiert dich u.a. über die Anzahl und den Ablauf der Prüfung(en).

JASG - Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
Dieses Gesetz legt die Anforderungen zu einem Förderungsprogramm zur Sicherung ausreichender Berufsausbildungsmöglichkeiten dar (was wird gefördert, wer wird gefördert, Voraussetzungen, etc.).

Wenn du mehr über die Gesetze und deine Rechte erfahren möchtest, kannst du die Gesetze bei der ÖGJ (mailto:jugend@oegb.at) anfordern.

Auch werden dir als Mitglied kostenlos RechtsanwältInnen zu allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung gestellt.

SARA Online
Für  Jugendvertrauensräte und -innen stehen die wichtigsten (Jugend-)Gesetze aus der Online-Applikation SARA Online zur Gänze in der aktuellen Fassung online zur Verfügung.

Nutze den Bereich "Deine Rechte - SARA Online" , dann kannst du alle Gesetze durchstöbern, konkrete Begriffe suchen und dich bestens informieren.
Also sei schlau: Logg dich ein und nutze dieses Service deiner ÖGJ!

Solltest du dich als Mitglied für SARA Online interessieren, dann kontaktiere uns: mailto:jugend@oegb.at

Deine Rechte - Sara online: Service nur für JVRs (sichtbar)!
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