Jugendschutz
Lieber Thomas,
in Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Bundesländer. Somit gibt es neun verschiedene Jugendschutzgesetze. Du musst dich immer nach den Bestimmungen richten, die in dem Bundesland gelten, in dem du dich gerade aufhältst.
Die Jugendschutzgesetze regeln unter anderem auch die Ausgehzeiten. Bei dir in Oberösterreich darfst du ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung unterwegs sein. In Vorarlberg gibt es aber andere gesetzliche Regelungen. Hier darfst du bis zum vollendeten 18. Lebensjahr tatsächlich nur bis 2 Uhr früh ausgehen. Diese Beschränkung gilt aber nicht, sofern du von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet wirst.
Unter 18 Jahre solltest du dir immer das jeweils geltende Jugendschutzgesetz ansehen, damit weißt du genau, was erlaubt ist und was nicht.
Mfg, Prof. Schlaumeier