Krank in die Arbeit?
Liebe Sandra,
gut, dass du fragst. Deine Bedenken sind gerechtfertigt. Deine Chefin/dein Chef kann dir nicht verbieten, in den Krankenstand zu gehen. Auch nicht, wenn andere Kolleginnen und Kollegen das bereits sind. Du bist ja nicht absichtlich krank. Als arbeitsunfähig gilt, wenn du infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht oder nur mit der Gefahr einer Verschlimmerung deines Zustandes in der Lage bist, deine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit zu verrichten. Das bedeutet auch, dass du deinen/deine DienstgeberIn unverzüglich über deine Arbeitsverhinderung informieren musst. In der Regel ist es auch notwendig, deine Arbeitsunfähigkeit vom Hausarzt oder deiner Hausärztin bestätigen zu lassen. Er/Sie stellt dir eine Krankmeldung aus, die du in deiner Arbeitsstelle abgibst.
Solche Fälle kommen leider öfter vor – wie wir in unserem Lehrlingsmonitor, der größten Lehrlingsbefragung Österreichs, feststellen konnten.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du uns auch gerne anrufen unter: (01) 534 44-39062
Mit freundlichen Grüßen, Prof. Schlaumeier