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Jacob Lund - stock.adobe.com

Ich will einen AVR gründen

Was ist ein Ausbildungsvertrauensrat (AVR)?

Der Ausbildungsvertrauensrat (AVR) ist wie ein Klassensprecher:in und vertritt die Interessen der Lehrlinge und jungen Arbeitnehmer:innen im Betrieb.

Ab 5 jugendlichen ArbeitnehmerInnen, die dauerhaft in einem Betrieb beschäftigt sind, muss ein Ausbildungsvertrauensrat gewählt werden. Jugendliche ArbeitnehmerInnen sind Personen, die das 18. Lebensjahr und Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In sieben Schritten zum Ausbildungsvertrauensrat

Schritt 1: Jugendversammlung

Damit ein Ausbildungsvertrauensrat gewählt werden kann, muss eine Jugendversammlung einberufen werden, zu der alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen sowie die Mitglieder des Ausbildungsvertrauensrates im Betrieb eingeladen sind.  Teilnahmeberechtigt sind außerdem ein/e VertreterIn der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft und des Betriebsrats. Die wichtigste Aufgabe der Jugendversammlung ist dann, einen Wahlvorstand zu wählen.

Schritt 2: Wahlvorstand
Der Wahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei von der Jugendversammlung gewählt und ein Mitglied vom Betriebsrat entsandt wird. Gibt es keinen Betriebsrat oder nimmt er die Funktion nicht war, kann dieser Platz auch von der Gewerkschaft oder Arbeiterkammer übernommen werden.  Zwei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen jedoch jugendliche ArbeitnehmerInnen des Betriebes sein.

Schritt 3: WählerInnenliste
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, anhand des ArbeitnehmerInnenverzeichnisses die Wahlberechtigten festzustellen. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen ArbeitnehmerInnen des Betriebes. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Altersgrenzen am Tag der Wahlausschreibung noch nicht überschritten wurden. Außerdem muss man am Tag der Wahlausschreibung und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sein.

Schritt 4: Kundmachung
Binnen drei Tagen nach seiner Bestellung muss der Wahlvorstand die Wahl in Form einer Wahlkundmachung ausschreiben. Diese enthält den Tag/die Tage und den Ort der Wahl, die Uhrzeit für die Stimmenabgabe, die Zahl der zu wählenden Jugendvertrauensratsmitglieder und den Ort, an dem die WählerInnenliste einzusehen ist.

Schritt 5: Wahlvorschlag
Personen oder Gruppen, die sich zur Wahl aufstellen möchten, müssen ihre Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor dem (ersten) Wahltag schriftlich bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einreichen. Der Wahlvorstand muss die Einreichung mit Datum und Uhrzeit bestätigen. Außerdem müssen sie die nötigen Unterstützungsunterschriften (für jedes zu wählendes JVR-Mitglied Unterschriften von zwei wahlberechtigten Jugendlichen) vorweisen.
Kandidieren können alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.

Schritt 6: Wahl
Die Wahl findet spätestens vier Wochen nach der Jugendversammlung statt. Deine Stimme kannst du direkt im Wahllokal oder per Briefwahl (Achtung: Dies musst du zuvor beim Wahlvorstand beantragen) abgeben.

Schritt 7: Auswertung, Abstimmungsverzeichnis, Wahlverkündung
Nachdem die Wahl abgeschlossen wurde, ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis. Dazu überprüft er die Zahl der abgegeben Wahlkuverts mit der Zahl, der im Abstimmungsverzeichnis vermerkten WählerInnen, und ordnet die gültigen Stimmen dem entsprechendem Wahlvorschlag zu. Das Ergebnis der Wahl muss im Betrieb durch einen Aushang bekannt gegeben werden. Jetzt muss sich nur noch der neue Jugendvertrauensrat konstituieren und einer erfolgreichen AVR-Arbeit steht nichts

Wie viele Mitglieder können gewählt werden?

Das hängt von der Größe des Ausbildungs-Standorts ab:

  • Bis zu 30 Personen – 1 Mitglied
  • 31 bis 50 Personen – 2 Mitglieder
  • 51 bis 100 Personen – 3 Mitglieder
  • 101 bis 200 Personen – 4 Mitglieder
  • Pro weitere 100 Personen 1 Mitglied mehr.

Zusätzlich sollen mindestens so viele Ersatzmitglieder gewählt werden. Diese rücken nach, wenn ein Mitglied ausfällt.

Kontakt aufnehmen und JVR gründen

Du willst einen Ausbildungsvertrauensrat gründen? Die Österreichiche Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) unterstützt dich gerne. Hier geht´s zu den Jugendabteilungen der einzelnen Gewerkschaften: