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Drei Soldaten bei einer Übung im Gras

Wiederantritt des Arbeitsverhältnisses

Tritt der Arbeitnehmer aus seinem Verschulden die Arbeit nicht innerhalb von sechs Werktagen nach der Beendigung des Präsenzdienstes an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.

Ist er am rechtzeitigen Wiedereintritt unverschuldet verhindert, so ist dies dem Arbeitgeber, unter Angabe des Grundes, unverzüglich mitzuteilen.

Nach Wegfall des Hinderungsgrundes ist die Arbeit am nächstfolgenden Tag, an dem im Betrieb gearbeitet wird, aufzunehmen.

Fortzahlung des Entgeltes bei Unterbleibung der Arbeitsleistung steht auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer nach der Entlassung aus dem Präsenzdienst die Arbeit unverschuldet nicht antreten kann.

Anrechnungsbestimmungen

Soweit sich Ansprüche des Arbeitnehmers nach der Dauer der Dienstzeit richten, sind Zeiten

  • des ordentlichen Präsenzdienstes;
  • des außerordentlichen Präsenzdienstes zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, zum Schutz der demokratischen Freiheiten der Einwohner:innen, der Aufrechterhaltung und Sicherheit im Inneren, zu Hilfeleistungen bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Ausmaßes, der Aufschiebung der Entlassung in außergewöhnlichen Fällen, bei Kaderübungen, bei freiwilligen Waffenübungen und Funktionsdiensten und bei außerordentlichen Übungen,
  • des außerordentlichen Präsenzdienstes als Zeitsoldat bis zu 12 Monaten

anzurechnen.

Urlaub

Fallen Zeiten eines Präsenzdienstes in das jeweilige Arbeitsjahr, gebührt ein Urlaub nur in jenem anteiligen Ausmaß, das dem um die Präsenzdienstleistung verkürzten Arbeitsjahr entspricht. Bei der Berechnung des Urlaubsausmaßes sind Teile von Werktagen auf volle Tage aufzurunden. Fällt in ein Urlaubsjahr eine kurzfristige Einberufung zum ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst, so tritt eine Verkürzung des Urlaubsanspruches nur dann ein, wenn die Zeit der Einberufung im Urlaubsjahr 30 Tage übersteigt, wobei mehrere derartige Einberufungen zusammenzurechnen sind.

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld

Die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.) gebühren in dem Kalenderjahr, in dem der Präsenzdienst geleistet wird, nur im aliquoten Ausmaß, das heißt pro Woche des Präsenzdienstes vermindert sich der Anspruch auf Sonderzahlungen um je ein 52tel.

Öffentlich Bedienstete

Für öffentlich Bedienstete gelten die vorher genannten Bestimmungen mit folgenden Ausnahmen: Tritt ein Bediensteter aus seinem Verschulden den Dienst nicht innerhalb von sechs Werktagen nach der Beendigung des Präsenzdienstes an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.

Dies gilt jedoch nicht für Bedienstete, die einem Disziplinarrecht unterliegen. Eine einvernehmliche Lösung während der Dauer des Kündigungsschutzes ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Dieser Vereinbarung muss eine Bescheinigung eines Gerichtes, der Personalvertretung oder des Betriebsrates beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer über den Kündigungsschutz belehrt wurde.

Der Lauf einer Frist, innerhalb der eine Kündigung des Dienstverhältnisses ohne Angabe von Gründen möglich ist, wird während der Dauer des Kündigungs- und Entlassungsschutzes gehemmt. Diese Hemmung tritt jedoch nicht ein, wenn zu Beginn des Kündigungs- und Entlassungsschutzes bereits zwei Drittel dieser Frist verstrichen sind. Die Ableistung des Präsenzdienstes als Zeitsoldat berechtigt den Arbeitgeber, die Dienstwohnung zu entziehen.