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Ich bin Schüler:in

Schüler:innenbeihilfe

Welche Schüler:innenbeihilfen gibt es?

Das Gesetz umfasst:

  • die Schulbeihilfe
  • die besondere Schulbeihilfe
  • die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Wer kann die Schulbeihilfe beantragen?

Schulbeihilfe können Schüler:innen beantragen, die österreichische Staatsbürger:innen sind (oder denen gleichgestellt sind, wie EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen, Konventionsflüchtlinge), eine Bedürftigkeit nachweisen können und bei Schulantritt das 35. Lebensjahr (in bestimmten Fällen das 40. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.

Hinweis: Die Schul- und Heimkostenbeihilfe kann von Schüler:innen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie von Werkmeisterschulen nicht beantragt werden! (Siehe Schüler:innenfreifahrt).

Wie hoch sind die Beihilfen?

Grundsätzlich muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Dazu wird anhand der Familiensituation und dem Einkommen ein „zumutbarer Unterhaltsbetrag” errechnet, dem der Grundbetrag der Beihilfen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Auszahlungsbetrag.

Unter Umständen können sich die Grundbeträge erhöhen oder vermindern (vergleiche dazu § 12 des Schulbeihilfengesetzes)!

Zur Berechnung deiner Schulbeihilfe nutze den Schulbeihilfen-Rechner der Arbeiterkammer Oberösterreich!