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Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe beträgt seit 1.1.2016 für Jugendliche ab 19 Jahren 162,00 Euro und wird monatlich ausbezahlt. Bei mehreren Kindern gibt es eine Geschwisterstaffelung (siehe Link zur ÖH).

Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen (z.B. Ableistung des Zivildienstes) kann dies bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden.

Volljährige, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können beim Finanzamt beantragen, dass die Überweisung der Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Girokonto erfolgt.

Die Familienbeihilfe kann jederzeit beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Rückwirkend wird sie jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Zu beachten ist, dass der Erhalt der Familienbeihilfe mit einem Leistungsnachweis verbunden ist.

Nähere Informationen findest du, wenn du dem Link zur Österreichischen HochschülerInnenschaft folgst.