Der Auslandsdienst
Zivildienst kann nur auf österreichischem Staatsgebiet geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Auslandsdienst (zwölf Monate) oder Entwicklungshilfedienst (24 Monate) als Ersatzdienst zu leisten.
Voraussetzungen für die Einrichtung
Zivildienstpflichtige können nur durch eine behördlich anerkannte Trägerorganisation für einen Auslandsdienst entsandt werden. Als Träger kommen nur Organisationen infrage, die ihren Sitz im Inland haben, nicht auf Gewinn ausgerichtet sind und dafür garantieren, dass der Einsatz der Zivildienstpflichtigen den Interessen der Republik Österreich entspricht.
Die Ableistung eines Auslandsdienstes ist in drei Tätigkeitsgebieten möglich:
- in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus (Gedenkdienst),
- in Maßnahmen, die der Erreichung oder der Sicherung des Friedens dienen (Friedensdienst) oder
- im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes dienen (Sozialdienst).
Voraussetzungen für den Zivildiener
- Zivildienstpflicht muss festgestellt sein. Diese Feststellung bekommst du vom Innenministerium, wenn du den Zivildienstantrag abgegeben hast.
- Ein Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen dem Zivildiener und einer entsprechenden im Ausland tätigen Einrichtung über mindestens 12 Monate muss vorhanden sein.
- Grundsätzlich besteht bei einem Auslandsdienst kein Anspruch auf finanzielle Leistungen! Das gilt auch für die im späteren Kapitel genannte Wohnkosten- und Familienbeihilfe. Als Zivildiener bist du aber kranken- und unfallversichert.
Dein Weg zum Auslandsdienst
Interesse am Auslandsdienst ist bei der Zivildienstserviceagentur zu melden. Im Internetportal der Zivildienstserviceagentur hat man auch die Möglichkeit, in eine Stellenliste Einblick zu nehmen.