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BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com
Ich bin Zivildiener

Der Weg zum Zivildienst

Die Stellung

Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst zum Wehrdienst. Das bedeutet, dass nur Wehrpflichtige Zivildienst ableisten können.

Wehrpflichtig ist in Österreich jeder Mann, bei dem das Österreichische Bundesheer im Rahmen der Stellung festgestellt hat, dass eine Tauglichkeit besteht. Das heißt nichts anderes, als dass man gesund genug für den Dienst ist. Das stellt das Bundesheer in dem Jahr fest, in dem man das 17. Lebensjahr beendet.

Zivildienstantrag

Wenn du bei der Stellung als „tauglich“ befunden wirst, hast du die Möglichkeit, eine Zivildiensterklärung abzugeben. Dafür benötigt man keine Begründung, wichtig ist aber, dass die Zivildiensterklärung binnen 6 Monaten ab der Stellung abgegeben werden muss.

Zeit zwischen Stellung und Zivildienst

Formell beginnt mit einem Schreiben aus dem Innenministerium, der sogenannten Feststellung der Zivildienstpflicht, das Warten auf den Zivildienst.

Dabei kannst du die Zeit folgendermaßen beeinflussen:

I. Durch einen Antrag auf Aufschub

Jeder Zivildienstpflichtige hat das Recht auf Aufschub des Zivildienstes bis zur Vollendung der Ausbildung oder Berufsvorbereitung, die er am 1. Jänner des Jahres begonnen hat, in dem er auch die Stellung hatte, bis maximal 15. September jenes Jahres, in dem er 28 Jahre alt wird. Daneben kann man auch einen Antrag auf Aufschub stellen, wenn man eine Ausbildung danach begonnen hat, aber bedeutende Nachteile durch die Unterbrechung entstehen würden.

Bedeutende Nachteile sind dabei

  • Verlust des Studien-, Schülerheim- oder Internatsplatzes;
  • Unterbrechung der Bakkalaureatsarbeit, der Diplomarbeit oder Dissertation;
  • Verlust von 2 Semestern exkl. Zivildienstdauer (muss ausdrücklich in der Dekanatsbestätigung angeführt werden) z. B. bei Änderung des Studienplanes und der daraus resultierenden Einhaltung von Übergangsfristen;
  • Verlust eines Praktikums- oder Laborplatzes, welcher im Studien- bzw. Lehrplan vorgesehen ist und für dessen Erhalt mit längeren Anmeldezeiten zu rechnen ist; Achtung: Aufschub wird nur für die Dauer der Inanspruchnahme des Praktikums- oder Laborplatzes gewährt!
  • Unterbrechung einer Lehrveranstaltung, die nur in mehrjährigem Abstand angeboten wird; Achtung: Aufschub wird nur für die Dauer dieser Lehrveranstaltung gewährt!
  • Verlust eines Mobilitätsstipendiums oder Auslandsjahres im Rahmen des ERASMUS/SOKRATES-Programmes; Achtung: Aufschub wird nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gewährt!
  • Verlust der Halb- oder Vollwaisenpension.
  • Ein Aufschub für die Absolvierung der Lehrabschlussprüfung kann nur dann gewährt werden, wenn dem Zivildienstleistenden keine Dienstfreistellung für diese erteilt werden kann.

II. Aktives Suchen einer Trägereinrichtung

Es kann auch nach dem Abschluss der letzten Ausbildung unter Umständen lange dauern, bis man einer Zivildienststelle zugewiesen wird. Diese Zeit kannst du nützen. Vieles was du jetzt tust, kann deine Situation während des Zivildienstes verbessern. Wenn du einfach nur wartest, wirst du von der Zivildienstverwaltung per Zuweisungsbescheid ausschließlich nach den Erfordernissen des Zivildienstes zu einer Einrichtung geschickt. Man kann die Zeit aber auch nützen, um sich bei den entsprechenden Einrichtungen schon im Vorfeld zu bewerben. Die Einrichtungen haben dann die Möglichkeit, der Zivildienstserviceagentur Personen zu nennen, die sie gerne als Zivildiener für ihre Stelle haben möchten. Zuerst sollte man sich eine Liste der Trägereinrichtungen beschaffen. Diese findest du auf der Seite der Zivildienstverwaltung. Dann solltest du dich über die entsprechenden Einrichtungen informieren, um auch sicherzugehen, dass du der Richtige für die Stelle bist. Eine kleine Hilfe dabei kann das Ranking der Einrichtungen auf der Seite der Zivildienerplattform sein. Danach kannst du dich bei den Stellen bewerben wie bei einer normalen Firma. Damit kannst du Einfluss auf deine Dienstzeiten, deine Tätigkeit und auch die Nähe zu deinem Wohnort nehmen.

Die Zuweisung

Sobald die Zivildienstserviceagentur eine entsprechende Stelle für einen Zivildienstpflichtigen vorsieht, bekommt dieser einen Zuweisungsbescheid. Darin sind Datum und Uhrzeit des Dienstantrittes, die Trägereinrichtung mit Name und Anschrift und die Art der Dienstleistung, welche vom Zivildienstpflichtigen erwartet wird, enthalten. Diese Zuweisung bekommst du frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor deinem Dienstantritt.