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Bei der Lehrabschlussprüfung am Ende deiner Lehrzeit soll festgestellt werden, ob du gut ausgebildet wurdest, dir das notwendige Wissen für diesen Beruf angeeignet hast und ob du in der Lage bist, Tätigkeiten deines erlernten Berufes selbstständig und fachgerecht ausführen zu können. Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten oder in einem mit diesem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.

Anmeldung zur LAP

hier eine Unterüberschrift

Stiefel der Soldaten in Reih und Glied

Um die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung musst du dich selbst kümmern! Dein/e Lehrberechtigte/r muss dir jedoch die erforderliche Zeit zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung frei geben und beim erstmaligen Antritt die Prüfungstaxe bezahlen.

Wann ist das?

Der Prüfungstermin (Antrag bereits sechs Monate vor Lehrzeitende möglich) darf bei Lehrlingen

  • frühestens zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit,
  • bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen nicht vor dem Ende des Lehrganges,
  • bei ganzjährigen Berufsschulen frühestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres,
  • bei Lehrberufen mit zweieinhalb- bzw. dreieinhalbjähriger Lehrzeit frühestens sechs Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht

angesetzt werden.

Hier ein Zitat.