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Urlaubsgeld

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Urlaubsgeld nur dank starker Gewerkschaften

Ohne das Urlaubsgeld könnten es sich viele nicht leisten, den Sommer zu genießen. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehalts- oder Lohnerhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so. Nur dort, wo es die Kollektivverträge oder der Arbeitsvertrag selbst vorsehen, bekommen Arbeitnehmer:innen Urlaubsgeld, ansonsten besteht auch kein Recht darauf. Für freie Dienstnehmer:innen oder Werkvertragsnehmer:innen gibt es keine generelle Vereinbarung und daher auch keine Sonderzahlungen.

Achtung: Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Ferienjobber:innen haben Anspruch auf Urlaubsgeld!

Urlaubsgeld-Fakten:

  • Das Urlaubsgeld ist eine jährliche Sonderzahlung (14. Gehalt) des Arbeitgebers, erkämpft von den Gewerkschaften.
  • Das Urlaubsgeld bekommen Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Gehalt oder Lohn.
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, sondern es ist in den Kollektivverträgen geregelt.
  • Die Zahlung des Urlaubsgelds fällt meistens mit dem Maigehalt zusammen.

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