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Weihnachtsgeld

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WEIHNACHTSGELD NUR DANK STARKER GEWERKSCHAFTEN!

Ohne das Weihnachtsgeld könnten es sich viele nicht leisten, Weihnachten zu genießen. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehalts- oder Lohnerhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so. Nur dort, wo es die Kollektivverträge oder der Arbeitsvertrag selbst vorsehen, bekommen Arbeitnehmer:innen Weihnachtsgeld, ansonsten besteht auch kein Recht darauf. Für freie Dienstnehmer:innen oder Werkvertragsnehmer:innen gibt es keine generelle Vereinbarung und daher auch keine Sonderzahlungen.

 

Achtung: Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Ferienjobber:innen haben Anspruch auf Weihnachtsgeld!

Weihnachtsgeld-Fakten:

  • Das Weihnachtsgeld ist eine jährliche Sonderzahlung (13. Gehalt) des Arbeitgebers, erkämpft von den Gewerkschaften.
  • Das Weihnachtsgeld bekommen Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum Gehalt oder Lohn.
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, sondern es ist in den Kollektivverträgen geregelt.
  • Die Zahlung des Weihnachtsgelds fällt meistens mit dem Novembergehalt zusammen.

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