Keine Pause?
Lieber Daniel,
wenn die Tagesarbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt, muss dir eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens einer halben Stunde gewährt werden. Diese musst du spätestens nach sechs Arbeitsstunden in Anspruch nehmen (können).
Wenn es im Interesse der ArbeitnehmerInnen des Betriebes gelegen oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist, können anstelle einer halbstündigen Ruhepause zwei Ruhepausen von je einer Viertelstunde oder drei Ruhepausen von je zehn Minuten gewährt werden. Eine andere Teilung der Ruhepause kann aus diesen Gründen durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, durch das Arbeitsinspektorat, zugelassen werden. Ein Teil der Ruhepause muss mindestens zehn Minuten betragen (§ 11 AZG. Ruhepausen).
Wenn du noch Fragen hast, schreib uns einfach eine E-Mail an jugend@oegb.at.