Urlaub bei Beerdigung?
Liebe Tamara,
zuerst einmal mein aufrichtiges Beileid. Es gibt unterschiedliche Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte. ArbeiterInnen haben Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind. Diese Bestimmung ist nicht zwingend, das heißt, sie kann durch den Kollektivvertrag geändert werden. In vielen Arbeiter-Kollektivverträgen sind die Verhinderungsgründe, unter anderem Todesfälle in der Familie, eigene Hochzeit samt den freien Tagen aufgezählt.
Im Angestelltengesetz gibt es eine gleichlautende Bestimmung, jedoch ist dies zwingendes Recht. Abweichende Regelungen sind nur erlaubt, falls sie günstiger für die Angestellten sind. In deinem Fall hast du Anspruch auf einen freien Tag (Begräbnistag). So ist es in deinem Kollektivvertrag geregelt und du musst dir daher auch keinen Urlaubstag nehmen.
Wenn du noch Fragen hast, melde dich bei uns per Mail an jugend@oegb.at.
MfG, Prof.Schlaumeier